Antrag auf Zertifizierung in Humanistischer Psychotherapie AGHPT
Welche Bescheinigungen sind zusätzlich zum Formular „Übergangsregelung“ erforderlich?
5.1. Urkunde über Heilkundeerlaubnis oder über Approbation
5.2. Urkunde über Therapiezertifikat in einem AGHPT- Mitgliedsverband.
5.3. Bescheinigungen über 18 Unterrichts-Stunden in Grundlagen der Humanistischen Psychotherapie. Anrechenbar ist z.B. die Online-Weiterbildung durch Prof. Dr. Kriz im Auditorium Netzwerk. Anrechenbar sind z.B. Studienseminare in Humanistischer Psychotherapie, durchgeführt an Universitäten durch die AG Lehre.
5.4. Bescheinigungen über 48 Weiterbildungsstunden in Humanistischer Psychotherapie
Anrechenbar sind z.B. Teilnahme an Seminaren und Workshops in anderen AGHPT-
Mitgliedsverbänden als dem Verband, in dem die eigene Therapiezertifizierung durchgeführt wurde.
Es können z.B. auch Kongressteilnahmen angerechnet werden
oder/und die Teilnahme an human-online-Veranstaltungen der AGHPT
oder/und die Teilnahme an Veranstaltungen der AGHPT-Fortbildungs-AG.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Welche Kriterien gelten beim Zugang „Übergangsregelung“?
Welche Kriterien sind erforderlich beim Zugang „Humanistische Psychotherapie“?
Wo finde ich eine Liste der AGHPT-Zertifizierten?
Wofür lohnt sich das AGHPT-Zertifikat in Humanistischer Psychotherapie?
Brauchen Sie Hilfe? Wenden Sie sich an:
zertifizierungskommission(at)aghpt.de