Großer Erfolg der „Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie“ (AGP) auf dem 39. Deutschen Psychotherapeutentag (19.-20.11.2021) zur Musterweiterbildungsordnung (MWBO), Abschnitt C, Gebietsweiterbildung
Die AGP, der Vertreter*innen der AGHPT, der Systemiker*innen, des BVVP, der PiA und Einzelpersonen angehören und deren Sprecher Manfred Thielen ist, hat auf dem 39.DPT einen Antrag zu verfahrensübergreifenden Kompetenzen in der Gebietsweiterbildung (MWBO) gestellt, der mit 71-49 Stimmen verabschiedet wurde.
Die Gebietsweiterbildung für Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenpsychotherapie soll für diejenigen, die nach dem neuen PsychThG approbiert werden zur sozialrechtlich anerkannten Fachkunde führen. Wenn man über sie verfügt, kann man sich z.B. um freiwerdende Kassensitze bewerben und entsprechend niederlassen.
Die Gebietsweiterbildung erfolgt in Richtlinienpsychotherapieverfahren Psychoanalyse (PA), Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP), Verhaltenstherapie (VT), Systemische Therapie (ST)) und in dem Bereich Neuropsychologische Psychotherapie.
Die abzustimmende Vorlage der BPtK zur Gebietsweiterbildung sah keine verfahrensübergreifende Elemente vor, deshalb hat die AGP den Antrag (s. Anhang) gestellt, dass der folgende Passus in die Verfahren TP, VT, ST sowohl für die Kinder- und Jugendlichen- als auch die Erwachsenenpsychotherapie aufgenommen wird:
„ Verfahrensübergreifende theoretische Kenntnisse und praktische Kompetenzen, die in das jeweilige Verfahren integriert werden können“
Dieser Passus macht es möglich, dass wie in den bisherigen Approbationsausbildungen einiger Institute, auch in der zukünftigen Weiterbildung Seminare zu anderen Verfahren wie der Humanistischen Psychotherapie veranstaltet werden können.
Unter verfahrensübergreifenden Aspekten können damit auch Seminare zu den verschiedenen Ansätzen der HPT: Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Körperpsychotherapie, Psychodrama, Transaktionsanalyse und Existenzanalyse/Logotherapie aber auch zu innovativen Weiterentwicklungen innerhalb der Richtlinienweiterbildung angeboten werden.
Diese wichtige theoretische und praktische Öffnung war von Vertreter*innen des Vorstandes der BPtK und der entsprechenden Expertengruppen bewusst nicht vorgesehen worden.
Da von den ca. 140 Delegierten des DPT, die übergroße Mehrheit Vertreter*innen von Verbänden der Richtlinienpsychotherapie sind, waren wir von dem Abstimmungserfolg positiv überrascht. Auch viele Delegierte der DGVT und der DPtV haben ihn in der Abstimmung unterstützt.
Dieser Erfolg macht auch für die Verabschiedung der MWBO, Abschnitt: Bereichsweiterbildung, die auf dem 40. DPT (13.-14.5.22) erfolgen soll, zu der die AGHPT zusammen mit anderen Verbänden eine Stellungnahme verfasst hat (s. Anhang), optimistisch.
Manfred Thielen