Jürgen Kriz: Sinn und Unsinn von Richtlinientherapie

Jürgen Kriz

Sinn und Unsinn von Richtlinientherapie:
Grundlagen der Humanistischen Psychotherapie

Der Titel klingt zunächst wie zwei Themen. Jedoch sind diese Themenbereich in der BRD auf fatale Weise miteinander verknüpft. Dies soll in drei Schritten entwickelt werden. Zunächst wird gezeigt, dass international eine Konvergenz  therapeutischer Konzepte zu verzeichnen ist, in welcher auch die Humanistische Psychotherapie einen guten Stand hat: Die Wirksamkeit ihrer Ansätze gilt als nachgewiesen – auch im Sinne der (recht eingeengt verstandenen) „empirischen Evidenz“. Und vor allem haben ihre Konzepte und Befunde die anderen drei Grundorientierungen (psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch) stark beeinflusst und befruchtet (wie sie allerdings, andersherum, ebenfalls von diesen beeinflusst wurde). Im zweiten Schritt wird gezeigt, wie im Gegensatz zu dieser internationalen Entwicklung der Psychotherapie hierzulande durch eine Richtlinien-Struktur der gesundheitspolitischen Selbstverwaltungsorgane („Gemeinsamer Bundesausschuss“, G-BA) eine Zementierung ehemals sinnvoller Konzepte die Patienten zunehmend von Teilen passungsgerechter Behandlung abschneidet und ihnen ideologisch bedingt bestimmte Behandlungsformen vorschreibt. Diese Einseitigkeit ist weder durch den Stand der Psychotherapieforschung noch durch die internationale Entwicklung und Differenzierung von Behandlungsmöglichkeiten zu begründen, sondern lediglich durch berufspolitische Machtinteressen. Dies hat sich mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 1999 wesentlich verschlimmert.

Im dritten Teil werden – in einer  hier notwendig kurzen synoptische Fokussierung –  Essentials der  der Humanistischen Psychotherapie dargestellt, aus der sich auch die Notwendigkeit ergibt, deutsche Patienten nicht von dieser Behandlungsform auszuschließen.

1. Die internationale Konvergenz  psychotherapeutischer Konzepte –
auch die der Humanistischen Psychotherapie

International entwickelt die Psychotherapie sowohl integrative als auch differenzielle Sichtweisen. So werden Befunde aus Gehirnforschung, Evolutionspsychologie, Entwicklungspsychologie (u.a. Bindungstheorie), System- und Selbstregulationstheorien etc. in die Theoriediskurse einbezogen und daraus differenzierte Vorgehensweise entwickelt.  Dabei sind Schulenschranken – im Sinne von konzeptionell abgeschotteten Lehrsystemen – überwunden (à Integration) bei gleichzeitiger patienten-, störungs- und prozessorientierter Modellierung spezifischer Erfordernisse (à Differenzierung).

Im Feld dieser internationalen Forschung und Praxis ist auch die HP (Humanistische Psychotherapie) gut aufgestellt – ja erlebt derzeit sogar eine Renaissance.

Dies soll kurz und an wenigen, aber recht aktuellen, Beispielen belegt werden:

a) So widmete vor wenigen Monaten – Ende 2012 – die Fachzeitschrift Psychotherapy ein ganzes Heft mit 14 Beiträgen von 8 Autoren dem Thema“ The Renewal of Humanism in Psychotherapy“.  Diese Zeitschrift ist immerhin das offizielle Organ der Div. 29 (Psychotherapy) der APA (Amer. Ass. of Psychology). Und zu den Autoren zählen neben den bekannten Psychotherapieforschern Elkins und Wampold auch der Psychodynamiker Stolorow oder der Verhaltenstherapeut Hayes, der mit seinem Ansatz ACT (acceptance and commitment therapy) auch viele Anhänger in der deutschen VT hat.

b) Anfang 2013 erschien die 6. Auflage von Bergin & Garfields „Handbook of Psychotherapy and Behavior Change“ – das unter Psychotherapieforschern soetwas wie eine „Bibel“ gilt, da seit 1971 etwa alle 10 Jahre der internationale Stand der Psychotherapieforschung darin referiert wird.

In diesem hochaktuellen Band findet sich auch das gegenwärtige Resümee der quantitativen Outcome-Forschung zur HP: „Research on Humanistic-Experiential Psychotherapies“ auf knapp 50 Druckseiten.  – (der internationale Beinamen „experiential“ wird übrigens inzwischen präzisierend verwendet, um deutlich zu machen, dass es in der HP wesentlich um die Konstellierung von Erfahrungsräumen geht).

Im Kontext meines Themas sind zwei Punkte besonders hervorzuheben:

1) Die Definition von HP entspricht dort praktisch genau dem, was auch die inzwischen in Deutschland gegründete AGHPT
(Arbeitsgemeinschaft humanistischer Psychotherapie) in ihren Anträgen an den WBP so definiert hat. Die AGHPT umfasst ja
i.W. die Ansätze (in deutschsprachiger Benennung) Gesprächs-PT, Körper-PT, Gestalt-PT, EFT (emot.foc), Existenz-Analyse, Transaktionsanalyse, Psychodrama, Focusing, und Integrative PT.

2) Die rund 200 outcome-studies zeigen zusammenfassend 4 Hauptergebnisse:

i) große Verbesserungen, die auch über Katamnesen von 12 Monaten stabil bleiben

ii) Kontrollierte Studien belegen eine deutliche Verbesserung der Behandlungsgruppen im Vergleich zu unbehandelten Gruppen

iii) i.W. ist die HP. gleich effektiv wie die anderen Ansätze (u.a. Deutsche „RL-Verfahren“)

iv) die oft berichtete „Überlegenheit“ der VT hält genaueren Analysen nicht Stand: Sie sind weitgehend durch  „non-bona-fide“ (pseudo-HP) erzeugt.*

Diese nachgewiesene Wirksamkeit auch der HP hat ihren Beitrag zur Konvergenz der Vorstellungen über psychotherapeutisches Arbeiten geleistet – neben den anfangs erwähnten Fortschritten in Neurowissenschaften, Evolutions- und Entwicklungspsychologie, Bindungsforschung, Systemtheorie usw.

Dies ist auch auf die therapeutischen Diskurse in Deutschland durchgeschlagen – jedenfalls dort, wo nicht von Funktionären primär Machtinteressen verfolgt werden, sondern dort, wo es wirklich um Inhalte geht. Auch hierzu wenige aktuelle  Beispiele:

c) So erschienen im Psychotherapeutenjournal 2/2013 gleich zwei bemerkenswerte Hauptartikel. – Bemerkenswert deshalb, weil die Autoren medizinische Professuren im Bereich Psychiatrie bzw, Psychotherapie innehaben, die „offiziell“ nichts mit HP zu tun haben. Gleichwohl wird darin die starke Konvergenz mit essentiellen Konzepten der HP überdeutlich.

So schreibt Thomas Fuchs  im Beitrag:  Leib und Lebensraum – Das eingebettete Selbst in der Psychotherapie (S. 124-130): „Um einen Menschen zu verstehen, muss man daher seine Welt betreten und sich den Horizont vergegenwärtigen, vor dem all seine Handlungen und Verhaltensweisen ihre Bedeutungen gewinnen..“ (125)

… dass es weniger die explizite Vergangenheit ist, die im Zentrum des therapeutischen Prozesses steht, sondern eher die implizite Vergangenheit, die das „prozedurale Feld“ der Beziehungen des Patienten unbewusst organisiert. (128)

„… Es ist das gegenwärtige interaktive Feld der psychotherapeutischen Beziehung, das die impliziten Muster sichtbar werden lässt“ (129)

Nun, Thomas Fuchs  ist, Vors. Deut. Ges. f. phänomenologische Anthropologie, Psychiatrie und Psychotherapie (DGAP)  – da würden viele eine gewisse Nähe zur HP ohnedies vermuten. Der zweite Beitrag aber ist von Reinhard Plassmann, der als ärztl. Direktor der Klinik  Bad Megentheim auch als Lehr- und Kontrollanalytiker fungiert. Also eines RL-Verfahrens, das laut G-BA in Deutschland dem „Reinheitsgebot“ unterliegt.

In seinem Beitrag Prozessorientierte Psychotherapie (S. 131-137) betont Plassmann den (mentalisierenden) Transformationsprozess, mit dem die Inhalte im Hier und Jetzt geordnet werden.

„..Psychotherapie hat nun die Aufgabe, mentale Transformationsprozesse zu fördern“ (132)

“ Als Modellrahmen durchzusetzen beginnt sich insbesondere das selbstorganisatorische Modell komplexer Systeme…,

Dieses selbstorganisatorische Modell komplexer Systeme entspricht aber genau dem, was im Rahmen der Gestaltpsychologie vor fast 100 Jahren z.B. der Physiologe und Psychiater Kurt Goldstein als Selbstaktualisierung ausführlich u.a. an hinrverletzten Soldaten des 1. Weltkrieges beschrieben hat, von Rogers in seinem personzentrierten Ansatz ab den 1940er ebenfalls aufgegriffen wurde und das theoretischer Kernkonzept der HP insgesamt bildet.

d) Aus meiner Sicht noch bemerkenswerter ist ein 70 Druckseiten starker Beitrag in Heft 1 + 2 der Zeitschrift Verhaltenstherapie & Verhaltensmedizin von Markus Pawelzik mit dem Titel „Psychotherapie des sozialen Gehirns“ (2013, 34 (1), 43-74  / (2), 143-177)

Pawelzik ist Leiter der  EOS-Klinik für Psychotherapie, Münster und war zuvor 6 J.  lang leitender Arzt der Christoph-Dornier-Klinik. Es geht also um einen Beitrag aus einer Hochburg der VT in einem VT-Journal.

Gleichwohl könnten weite Passagen auch in einer Abhandlung über HP stehen.

„…bedarf es eines geduldigen, kompetenten und für meine emotionalen Zustände sensiblen Lehrers, der mir diese mentalen Zustände so zu spiegeln weiß, dass ich sie als meine zu erkennen lerne. Dazu muss das interpersonelle Spiegeln mentaler Zustände .. kontingent (zeitnah in einem erkennbaren Zusammenhang stehend) und kongruent (den tatsächlichen Inhalt meines mentalen Zustands treffend)…sein.“ (S. 62)

Das erste Zitat könnte einem Lehrbuch zur GPT, das folgende einer Darstellung systemisch-gestalttheoretischer Konzepte entstammen. Jedenfalls handelt es sich bei vielen Punkten in dieser Arbeit  um Essentials der HP.

….unsere Vorstellungen von linearen Kausalbeziehungen bzw. einer evidenten Reduzierbarkeit der zu erklärenden Phänomene finden keine Bestätigung. Das Geschehen wird durch dynamische, nicht-linear operierende Prozesse bestimmt, die sich aus endlos vielen Elementen zusammensetzen und kausale, „bottom up“ wie „top down“ operierende Netzwerke bilden, dabei ohne zentrale Steuerungsinstanz auskommen und zugleich gegenüber ihrer Umwelt offen sind.“ (S. 66)

Zudem räumt Pawelzik ein

„…hat die Begeisterung für die bislang nahezu hegemoniale Stellung der kognitiven Therapie stark nachgelassen: Maßgebliche Vertreter dieses Ansatzes konnten zeigen, dass die Therapieeffekte nicht nachhaltig sind,“  (S. 163)

„Psychotherapie ….ist nur im Rahmen einer längerfristigen, stabilisierenden, schrittweise „korrigierende emotionale Erfahrungen“ ermöglichenden Zusammenarbeit zu erreichen“    (S. 167) 

Ich gebe zu, dass ich mich viele Jahre geärgert habe, wie von Psychodynamikern und Verhaltenstherapeuten zunehmend essentielle Konzepte der HP übernommen wurden, ohne immer auf die Ursprünge hinzuweisen. Heute sehe ich dies etwas anders. Denn zumindest international wird der Einfluss von Konzepten der HP gesehen und gewürdigt. Die Diskurse zwischen den Richtungen finden auf Augenhöhe statt. Und es steht eher das Finden von Gemeinsamkeiten und die Fragen spezifischer Ausdifferenzierungen im Zentrum.

So war der Einfluss der HP und ihrer Konzepte auf die anderen drei großen Richtungen (psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch) beträchtlich – so wie sich die HP, andersherum, selbstverständlich ebenso von den anderen befruchten ließ. Und gerade die neueren Ansätze in den RL-Verfahren wie Dialektisch-Behaviorale Therapie“ (Linehan), „Schematherapie“ (Young), „Acceptance & Commitment Therapy“ (Hayes), „Mentalisierungsbasierte Psychotherapie“  (Fonagy)   etc. sind essentiell von Konzepten und Vorgehensweisen der HP beeinflusst. Eine konstruktive Entwicklung! Soweit diese Entwicklung der Psychotherapie gemeinsam und auf Augenhöhe erfolgt – bei aller gegenseitigen Kritik, die zur Schärfung und Differenzierung der Konzepte beiträgt.

Daher sind auch in der BRD immer wieder Stimmen zu hören, endlich die deutsche Zementierung in RL-Verfahren zu reformieren. Z.B. Klaus Grawe, international bekannter, leider früh verstorbener,  Psychotherapieforscher:

„Es entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, dass Therapieausbildungen und Therapien,  die im besten Sinne als empirisch validiert anzusehen wären, weil sie sich am wirklichen und ganzen Forschungsstand orientieren,  gegenwärtig in Deutschland verboten wären.“  …

… „Nicht Therapiemethoden müssen empirisch validiert werden, nicht Therapieformen anerkannt werden, sondern Ausbildungsprogramme.“

Oder Jürgen Margraf, der immerhin Vorsitzender des WBP in der ersten Amtsperiode war (2000-2004):

„Sollte man sich streiten über Psychotherapieschulen? Ich bin sehr lange schon der Auffassung, dass man das nicht tun sollte, wie man auch nicht nur den Begriff, sondern auch das Konzept der Therapieschulen aufgeben sollte.

Es gibt keine schulenspezifischen Wahrheiten.“ 

2. Die  Fragwürdigkeit deutscher RL- Struktur

Ganz im Gegensatz dazu beharrt in Deutschland ein Gremium der gesundheitspolitischen Selbstverwaltung, der  G-BA (gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen) auf solchen schulenspezifischen Wahrheiten. Obwohl das Psychotherapeutengesetz von 1999 für die Approbation weiterhin die Länderbehörden für zuständig erklärte, welche ggf. auf der Grundlage von Gutachten die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren zur Approbationsausbildung zulassen sollten, hat dies der G-BA faktisch unterlaufen. Im Rahmen der Approbations-Ausbildung bedarf es nämlich Patienten, die mit den Krankenkassen abrechnen können. Und hier hält der G-BA seine Hand über einen seit Jahrzehnte von ihm zementierte und antiquierte Struktur, die vorschreibt, wie Patienten psychotherapeutisch behandelt werden dürfen und wie nicht. Und daher droht – ganz im Gegensatz zur geschilderten internationalen Entwicklung – die Psychotherapie in der BRD unter dem  administrativen Diktat einer „Richtlinien-Therapie“ (RLT) zu ersticken oder zumindest von bedeutsamen Potentialen abgeschnitten zu werden. Eine solche – m.W. auf der Welt einmalige – RLT mag vor rund einem halben Jahrhundert (1967) in der BRD sinnvoll gewesen sein, damit „Psychotherapie“ überhaupt ins GKV-System aufgenommen wurde. Und es war sicherlich eine administrative Leistung, die sehr unterschiedlichen (und nach wie vor zerstrittenen) analytischen und tiefenpsychologischen Schulen als einen (Verfahrens)-Block mit einer Indikation darzustellen. Diese blockbildende Einheit wurde aber bald zum blockierenden Bollwerk umfunktioniert, um  berufs- und standespolitische Interessen zu verfolgen. Es brauchte 2 Jahrzehnte, bis die VT (1980/87) voll ins GKV-System aufgenommen wurde.

Dass dies für die Systemische und die HP in der BRD nicht vollzogen wurde, war für die deutsche Psychotherapie und ihre Patienten so lange unschädlich, wie durch das sog. „Erstattungsverfahren“ auch die nicht-RLT überaus umfangfangreich und faktisch gleichwertig am GKV-System teilhaben konnten. Zehntausende von Patienten wurden mit nicht-RL-Verfahren über das gesamte Störungsspektrum erfolgreich behandelt. Das aber hat sich seit 1999 mit dem PsychThG grundlegend geändert. Zwar gelten – mühsam genug – die „Gesprächspsychotherapie“ seit 2002 (die Systemische Therapie seit 2008) inzwischen auch in der BRD als „wissenschaftlich anerkannt“ durch den WBP („Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“). Doch obwohl dies laut PsychThG das Kriterium für eine approbationsfähige Ausbildung sein sollte, wird diese faktische Umsetzung durch administrative Regelungen des G-BA verhindert.

Für die Systemische und die HP wird dies nun über Jahrzehnte mit unredlichen, unwissenschaftlichen und unsachgemäßen Tricks verschleppt und verhindert. Ohne hier die unerfreulichen Details dazulegen muss eine so stark bewertende Feststellung natürlich belegt werden. Daher sei zumindest aus der Publikation zitiert, zu der sich die von der Bundespsychotherapeutenkammer berufene unabhängige Gutachtergruppe aus fünf renommierten Universitätsprofessoren mit Hinblick auf den G-BA genötigt sah.[vi] Dabei sei betont, dass außer Eckert keiner der anderen Professoren ein Humanistisches Verfahren vertritt – es handelt sich also nicht um eine „pro-domo“-Begutachtung.

Im Abstract ( S. 160) heißt es „ …stellt sich heraus, dass der G-BA seine Beurteilung nicht auf der Grundlage des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen hat und so zu einem Ergebnis kommt, das weder von der Wissenschaft noch vom Berufsstand geteilt wird. Es erhebt sich der Verdacht, dass ein Interessenkonflikt vorliegt.“.

Und das „Fazit“ (S.167) endet mit: „5. Die mangelnde Transparenz im Hinblick auf die fachliche Kompetenz der G-BAPrüfer, die fehlende Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, das wissenschaftlich nicht begründete Prüfvorgehen im Einzelnen sowie der Verdacht auf fehlende wissenschaftliche Neutralität lassen berechtigte Zweifel daran aufkommen, ob die vom G-BA vorgenommene Nutzenbewertung evidenzbasiert erfolgt ist.“

Vernichtender kann ein öffentlich publiziertes Urteil einer Wissenschaftlergruppe kaum ausfallen. Doch dieser fachlich wie wissenschafts- und gesundheitspolitische Skandal des G-BA interessierte letztlich weder das zuständige Gesundheitsministerium noch die Bundesgerichte – letztere ließen alle fachlichen Fragen unberücksichtigt und zogen sich hinter die Feststellung zurück, dass der G-BA formaljuristisch eine weite Entscheidungsbefugnis habe. Es ist für mich persönlich eine große Enttäuschung in die Zuverlässigkeit unseres Rechts-Systems, dass der G-BA mit einer solchen Strategie durchkam.

Das Konzept der „RL-Therapie“ der Funktionäre des deutschen Gesundheitsheitssystem wurde damit nach 1999 erneut (wie bereits 1967-87) zum Instrument, um alle Konkurrenz zu unterbinden – nur dass nun inzwischen die VT mit „im System“ ist. Die Ideologie reiner, „nicht kombinierbarer“ Verfahren, der „RL-Therapie“ ist zudem wissenschafts- und forschungsfeindlich, anachronistisch und schlicht provinziell. Denn: warum sollten sich Psychotherapieforscher und –entwickler außerhalb des Hoheitsgebietes der BRD – also z.B. Linehan, Young, Hayes, Greenberg,  Fonagy u.a. – daran orientieren, ob die deutsche Psychotherapie-Administration ihre Ansätze in reine RL-Schubladen einsortieren kann? Nirgendwo sonst in der Welt wird darüber gestritten. Aber hierzulande werden therapeutische Methoden nicht nur mit katasteramtlicher Akribie in RLV-Verfahren einsortiert, sondern die Ergebnisse dieser Sortierungs-Debatten entscheiden wesentlich mit darüber, ob ein therapeutischer Ansatz für Patienten bereit stehen darf oder nicht.

3.  Essentials und Notwendigkeit einer Humananistischen Psychotherapie

Im ersten Teil wurden etliche Essentials der HP herausgehoben, die konzeptionell von den RL-Verfahren aufgenommen wurden. Was sind nun die Kennzeichen einer HP, die sie trotz Befruchtung anderer Richtungen auch im Original unverzichtbar erscheinen lässt?  In aller hier notwendigen Kürze soll zumindest auf folgende Kerne verwiesen werden:

Für alle Ansätze (BRD: „Methoden“) der HP gilt, dass der Fokus zentral auf die Sinnhaftigkeit  menschlichen Dasein gerichtet wird. Damit ist keineswegs nur die Perspektive vom „Sinn im Lebens“ gemeint, sondern es geht um etwas viel Baseleres und Fundamentaleres: Für gelingendes Alltagsleben wie andererseits auch für psychische Gesundheit, Krankheit und Therapie ist bedeutsam, wie weit der Mensch seine Beziehungen zu sich selbst, zu seiner sozial-kulturellen Mitwelt und zur gesamten Welt mit ihren erfahrbaren Wirkprinzipien als „sinnvoll“ erleben kann. Konzepte wie Resilienz, Kohärenz, erlernte Hilflosigkeit, Selbstwirksamkeit etc. verweisen auf diese Zusammenhänge. „Sinn“ ist aber keine naturwissenschaftliche sondern eine sozial-humanwissenschaftliche Kategorie. „Sinn“ ist weder angeboren noch wird er isoliert-monadisch erworben sondern immer nur in zunächst eng-intimen und dann erweiterten Sozialbeziehungen. „Sinn“ vermag die 1.-Person-Perspektive des Subjekts mit der 3.-Person-Perspektive zu verbinden: prä-mentales, implizites, organismisches (Er)-Leben wird reflexiv bewusst, indem der Mensch dies „zur Sprache bringen“ kann. Wozu er sein subjektives Erleben und Verhalten wie von außen selbst betrachten und mit den mentalen Werkzeugen, welche seiner Sozialgemeinschaft entnommen sind, sinnvoll erfassen muss (HP: „Symbolisieren“ – was inzwischen andere Ansätze „Mentalisieren“ nennen). Verhalten – wie automatisiert und implizit es auch immer sein mag – wird fast immer in der sinnhaften Fremd- und/oder Selbstreferenz zu intentionalem Handeln narrativiert. Ggf. wird Unverständliches und Unfassbares selbst zum Narrationsgegenstand (z.B. dienen klinische Symptome dazu, dieses leidvolle bis bizarre Verhalten  in Verstehens-Zusammenhängen zu (er)fassen).

Wo dies aufgrund ungünstiger Entwicklungsbedingungen misslingt, sind Grundlagen gelegt, die ggf. in für eine leidvolle – pathologische – Entwicklung münden können. Denn der Mensch kann dann Aspekte seines inneren Erlebens und/oder äußeren Verhaltens selbst nicht verstehen (HP: „Inkongruenz“).  Auf der anderen Seite zeigt die „gesunde“ Entwicklung von Nicht-Patienten, dass hinreichend günstige Bedingungen ohne großes technisches Zutun ausreichen, damit ein Kind sich normal entwickelt. Dies beinhaltet, dass immer wieder selbstregulative Adaptation (HP: „Selbstaktualisierung“) an stark veränderte Bedingungen und Herausforderungen innerer und äußerer Art geleistet wird. So sind die körperlichen Veränderungen in der Pubertät wohl eher als Herausforderungen organismischer Veränderungen zu sehen, während steigende Ansprüche der Umwelt hinsichtlich kognitiver Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit bei Schulbeginn, beim Eintritt ins Berufsleben etc. typische Entwicklungsanforderungen seitens der sozialen Umwelt darstellen. Und nochmals: Unter hinreichend günstigen Bedingungen des „Normalfalls“ schafft es der Mensch, sich immer wieder hinlänglich an diese Herausforderungen anzupassen und dabei ein zunehmend flexibles und klares Selbst zu entwickeln, ohne dass es dazu professioneller therapeutischer Intervention bedarf.

Die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Methoden der HP machen nun differentiell von dieser Aktualisierungstendenz Gebrauch. Es werden dabei passungsgerechte Bedingungen gestaltet, unter denen autoregulative transformationelle Prozesse möglich sind: Essentiell sind hierbei die Erfahrungen von körperlichen (à Körpertherapien), selbst-symbolisierenden (àGPT), schema-fokussierenden (àGestalt) sozial-interaktiven (àPsychodrama, Transaktionsanalyse) und personal-existentiellen (àExistenzanalyse) Prozessen, mit denen der Patient seine Beziehungen zu sich, zu anderen und zur Welt gestaltet. Die therapeutische Beziehung in der HP ermöglicht hier resozialisierende Hilfe zur Symbolisierung dieser Erfahrungen. HP konstelliert spezifische Erfahrungsräume für das Unverstandene, nicht-Symbolisierte, Vermiedene, mit unerklärlichen Emotionen Versehene und ermöglicht durch die empathische Benennung dieser Erfahrung eine Integration ins Selbst bzw. deren mentale und kommunikative Verfügbarkeit. Die HP macht also davon Gebrauch, dass die menschliche Entwicklung über Ressourcen verfügt, welche selbstregulativ und in Feedbackschleifen auch mit signifikanten anderen (hier: Therapeuten) die Mentalisierungen inneren und äußeren Geschehens und so die adaptiven Reorganisation psychischen und behavioraler Prozesse ermöglicht.

Nun ist die Bedeutsamkeit der „therapeutische Beziehung“ inzwischen von allen Richtungen anerkannt und ihre Wirksamkeit durch vielfältige Forschung belegt. In den RL-Verfahren ist damit aber weitgehend das Herstellen einer tragfähigen Arbeitsbeziehung gemeint, auf deren Basis dann auf wesentlich anderes in der Methodik fokussiert wird. Im Gegensatz dazu ist die „therapeutische Beziehung“ im Ansatz der HP nicht auf diesen Aspekt einer Arbeitsbeziehung für etwas anderes beschränkt, sondern sie ist selbst wirksames und hoch differentiell zu entfaltendes Agens. Es werden nämlich in der HP quasi die o.a. Entwicklungsbedingungen für eine gesunde Entwicklung re-konstelliert – wobei allerdings (in der Arbeit mit Erwachsenen) dann auch die bereits entwickelten und gut funktionierenden Anteile in die Arbeit eingebunden werden.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass alle 4 Grundorientierungen – die beiden in der BRD zugelassenen RL-Verfahren und die beiden anderen, systemische und HP – bei aller anfangs geschilderten Konvergenz der Konzepte und Arbeitsweisen, dennoch auf unterschiedliche Perspektiven ausgerichtet sind. Diese Pluralität der Zugänge spiegelt aber nicht mangelndes Wissen, sondern die Pluralität einer Gesellschaft wieder, deren Teilnehmer unterschiedliche Glaubensrichtungen, Wertvorstellungen, Ziele, Anschauungen, usw, haben. Wie Psychotherapie vor 1999 und auch heute im Ausland – z.B. Österreich oder der Schweiz – zeigt, werden die HP Ansätze durchaus nachgefragt. Und nochmals: sie erweisen sich in der Forschung insgesamt gleich effektiv und wurden auch in der BRD vor 1999 zehntausendfach erfolgreich eingesetzt. Bzw. auch heute in der BRD in Kliniken und von RL-Therapeuten in einer schwer erträglichen Grauzone.

Für die weltweit einmalige Blockade humanistischer (und systemischer) Psychotherapie für deutsche Praxis-Patienten vermag ich keine Gründe der Wissenschaftlichkeit, Wirksamkeit oder des Nutzens erblicken kann, sondern lediglich die Sicherung von 1999 zufällig entstandenen Vorteilen. Es wird daher Zeit, diese Blockade in der BRD endlich zum Nutzen der Patienten und einer angemessenen Teilhabe an der internationalen Entwicklung zu überwinden. Statt die Ressourcen vieler therapeutischer Praktiker und Wissenschaftler in diesem Machtkampf zu verschwenden wäre es sehr wünschenswert, die vielfältig anstehenden Aufgaben zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Psychotherapie gemeinsam in achtungsvoller Konkurrenz miteinander anzugehen.



Vortrag auf dem Symposion „Zwischen Mythos und Manual – Zukunft der Psychotherapie“ zum 20-jährigen Bestehen des VPP im BDP, Berlin, 9.9.2013
Erläuterung: Wenn für Kontrollgruppen Vorgehensweisen verwendet werden, wo möglichst wenig geschieht, dies dann als „non-direktiv“ bezeichnet und dies wiederum mit HP verwechselt wird. Z.B. lernten in einer engl. Studie kompetente, langjährige VT-Therapeuten an einem (!) Wochenende „non-direktives“ Vorgehen. Kein Wunder, dass dies dann weit weniger wirksam war, als die VT-Interventionen (derselben !!!) Therapeuten.
PTJ, 2005, S. 10
SWR2-Reihe: Therapien für die Seele (11)  Autor: Jochen Paulus,  Sendung: 18.04.2007, 10.05 Uhr, SWR 2
Eine zeitliche Synopse der Ausgrenzung der „Gesprächspsychotherapie“, über deren zahlreiche „Tricks“ und Unredlichkeiten sich jeder selbst ein Bild machen kann, findet sich auf: www.aghpt.de/index.php/texte/57-gba-skandal
Strauß, B., Hautzinger, M., Freyberger, H. Eckert, J. & Richter, R. (2010): Wie wissenschaftlich fundiert sind Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Psychotherapie? PTJ, 160-168
Auch auf diesem Vpp-Symposium, am 9.9.2013, ignorierten Vertreter des G-BA weiterhin diese einhelligen Urtei­le der Wissenschaftler und behaupteten, die Gesprächspsychotherapie hätte nur eine evidenzbasierte Wirksam­keitsstudie. Der G-BA beansprucht also, „Wissenschaft“ im Gegensatz zu den deutschen Universitäten und der in­ter­na­tionalen Forschung für sich selbst innerhalb des Selbstverwaltungsgremiums definieren zu können. – Wel­che Verachtung gegenüber der Expertise bzw. Entwertung der  immensen Arbeit vieler Wissenschaftler, die hunder­te von Stunden in die sorgfältige Reanalyse der Wirksamkeitsstudien gesteckt haben!

Autor:
Univ.-Prof. em. Dr. Jürgen Kriz
Universität Osnabrück, FB 8, Humanwissenschaften, Institut für Psychologie
Fach: Psychotherapie und  Klinische Psychologie
Seminarstrasse 20 /Poststelle, 49074 Osnabrück, Germany