Antrag auf Zertifizierung in Humanistischer Psychotherapie AGHPT
Welche Kriterien gelten beim Zugang „Übergangsregelung“?
3.1. Eine Zertifizierung in Therapie durch einen der AGHPT-Mitgliedsverbände.
Die Verbandszertifizierung sollte folgende Anforderungen erfüllen:
- 150 Stunden Grundlagentheorie der Psychotherapie
- 200 Stunden Methodentheorie und Praxis
- 120 Stunden Einzel-und/oder Gruppenselbsterfahrung
- 320 Stunden eigene Behandlungspraxis
- 80 Stunden Fallsupervision
- 5 dokumentierte Fälle
- 280 U-Stunden Selbststudium, kollegiale Peergrouparbeit, Tagungen, Kolloquien, u.a. als freie Spitze
3.2. zusätzlich zum Verbandszertifikat (3.1.):
- 18 U-Stunden Grundlagenseminar in Humanistischer Psychotherapie (siehe genauer unter 5.3.)
- 48 U-Stunden Weiterbildung in humanistischer Psychotherapie (siehe genauer unter 5.4.)
3.3. Download Formular „Übergangsregelung“
Link zu: Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Link zu: Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Link zu: Welche Kriterien sind erforderlich beim Zugang „Humanistische Psychotherapie“?
Welche Kriterien gelten beim Zugang „Humanistische Psychotherapie“?
Link zu: Welche Bescheinigungen sind zusätzlich zum Formular „Übergangsregelung“ erforderlich?
Welche Bescheinigungen sind zusätzlich erforderlich beim Zugang „Übergangsregelung“?
Link zu: Wo finde ich eine Liste der AGHPT-Zertifizierten?
Wo finde ich eine Liste der AGHPT-Zertifizierten?
Link zu: 21.11.2019: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie zum Entwurf einer Approbationsordnung
Wofür lohnt sich das AGHPT-Zertifikat in Humanistischer Psychotherapie?
Brauchen Sie Hilfe? Wenden Sie sich an:
zertifizierungskommission(at)aghpt.de