Antrag auf Zertifizierung in Humanistischer Psychotherapie AGHPT
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
1.1. Bewerber:innen belegen,
- dass sie approbierte Psychotherapeut:innen sind
- oder dass sie mit Heilerlaubnis psychotherapeutisch arbeiten dürfen.
1.2. Bewerber:innen weisen nach,
- dass sie in einem der AGHPT-Mitgliedsverbänden eine therapeutische Zertifizierung erworben haben plus Zusatznachweise (siehe weiter unter Kriterien)
- oder dass sie eine Zertifizierung in humanistischer Psychotherapie erworben haben (siehe weiter unter Punkt 3 über die Kriterien).
1.3. Das jeweilige Formular muss ausgefüllt und unterschrieben neben den Belegen eingereicht werden.
Link zu: Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Link zu: Welche Kriterien gelten beim Zugang „Übergangsregelung“?
Welche Kriterien gelten beim Zugang „Übergangsregelung“?
Link zu: Welche Kriterien sind erforderlich beim Zugang „Humanistische Psychotherapie“?
Welche Kriterien gelten beim Zugang „Humanistische Psychotherapie“?
Link zu: 21.11.2019: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie zum Entwurf einer Approbationsordnung
Welche Bescheinigungen sind zusätzlich erforderlich beim Zugang „Übergangsregelung“?
Link zu: 21.11.2019: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie zum Entwurf einer Approbationsordnung
Wo finde ich eine Liste der AGHPT-Zertifizierten?
Link zu: 21.11.2019: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie zum Entwurf einer Approbationsordnung
Wofür lohnt sich das AGHPT-Zertifikat in Humanistischer Psychotherapie?
Brauchen Sie Hilfe? Wenden Sie sich an:
zertifizierungskommission(at)aghpt.de