Gesetz wird die psychotherapeutische Versorgung gravierend verschlechtern
BPtK fordert dringend Korrekturen
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke zur Verabschiedung des GKV-Beitrags-satzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG):
„Bundestag und Bundesrat haben heute gravierende Einschnitte in die ambulante Versorgung be-schlossen. Das GKV-BStabG wird die psychotherapeutische Versorgung spürbar verknappen und ge-fährden. Die BPtK bekennt sich zum Ziel, die GKV-Finanzen zu stabilisieren, ohne die Versorgung zu destabilisieren. Aber dieses Gesetz gefährdet die wirtschaftlichen Grundlagen psychotherapeutischer Praxen. Die Budgetierung und die ersatzlose Streichung der Angemessenheitsprüfung sind ein Af-front gegen freiberufliche Praxen, die jeden Tag vor Ort für Menschen mit psychischen Erkrankungen da sind. Budgetierung deckelt Behandlungskapazität und führt unausweichlich zu erheblichen Versor-gungseinbußen: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten. Das Gesetz ist ein GKV-Wartezeiten-verlängerungsgesetz und setzt ortsnahe Versorgung aufs Spiel.
Die Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) finden Sie hier zum Download:


