Politische Hintergründe für die Gründung und aktueller Stand (Juli 2019)
Die Gründung der AGHPT entwickelte sich vor dem Hintergrund der Gesetzgebung zum Psychotherapeutengesetz. Mit diesem Gesetz (1998) wurde die bis dahin bestehende Verfahrensvielfalt (als bezahlte Kassenleistung) abgeschafft.
Mit dem Psychotherapeutengesetz 1998 wurden die Psychotherapieverfahren Psychodynamische Psychotherapie (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) sowie die Verhaltenstherapie ohne – Überprüfung der Wirksamkeit – als „Richtlinienverfahren“ für die Approbationsausbildung und als Kassenleistung übernommen. Die bis 1998 abrechenbaren Leistungen z.B. aus den Verfahren Existenzanalyse/Logotherapie, Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Körperpsychotherapie , Psychodrama und Transaktionsanalyse konnten überwiegend nicht mehr den Patient*innen erstattet werden. Die bisher bezahlte Verfahrensvielfalt für Patienten*innen wurde über diesen Weg abgeschafft.
Der im Gesetz von 1998 verankerte Wissenschaftliche Beirat (WBP) bestand/besteht aus ärztlichen und psychologischen Wissenschaftlern, die ganz überwiegend diesen „Richtlinen- Verfahren zuzuordnen sind und der über die Anerkennung von neuen Verfahren (im Prinzip konkurrierende Verfahren) entscheidet. – Einzelanträge z.B. aus dem Bereich Psychodrama scheiterten an dem damaligen Methodenpapier des WBP. Lediglich die Gesprächspsychotherapie wurde 2002 als wissenschaftlich anerkannt.
Nachdem der WBP 2008 ein neues Methodenpapier verabschiedet hatte, „überprüfte“ er ohne jeden Prüfauftrag die Gesprächspsychotherapie erneut und veröffentlichte 2018, dass diese nun nicht mehr die Kriterien für eine wissenschaftliche Anerkennung erfülle. Es wurde zwar eine größere Zahl neuerer Studien als Wirkbelege anerkannt, aber gleichzeitig 21 von 22 vom WBP 2002 anerkannte Studien nun nicht mehr anerkannt, weitere wichtige Studien wurden entweder der VT oder der Psychodynamischen Therapie zugeschlagen. Auf diese Weise wurden auch die Wirkstudien der GT so weit reduziert, dass in einem Anwendungsbereich eine Studie fehlte. Dies reichte dem WBP um zu verkünden, dass die GT nicht mehr die Kriterien des WBP erfülle. (siehe: Anträge an den wissenschaftlichen Beirat) .
Der WBP ist zwar keine „Anerkennungsinstitution“ – und schon gar keine „Aberkennungsinstitution“ -, sondern soll lediglich mit seinen Gutachten die Behörden beraten. Allerdings werden Aussagen des WBP im Kampf um berufspolitische Vorteile oft so genutzt, als ob sie verbindliche Entscheidungen wären. Diese willkürliche Maßnahme durch den WBP erfolgte parallel zur Ablehnung des Antrags auf wissenschaftliche Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie als Ganzes. Dieses Vorgehen und weitere ungeklärte „Merkwürdigkeiten“ des Gutachtens veranlasste über 40 Professor*innen in einem offenen Brief „ mit aller Schärfe dieses Gutachten als tendenziös und mangelhaft“ zurückzuweisen. (https://aghpt.de/wp-content/uploads/GwG_offener_Brief_WBP_2018-02-19.pdf)
Viele Fragen sind vom WBP weiterhin unbeantwortet und werden auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Eine Kontrolle des WBP durch den Gesetzgeber, Die BPtK oder den DPT ist nicht erfolgt. Hierzu gibt es verschiedene politische Initiativen.
Ob das neue „Psychotherapeutengesetzt“ (Verabschiedung geplant 2019) bezüglich auf Verfahrensvielfalt in der Praxis und in der Lehre wirkliche Veränderungen bringt, ist fraglich. Entsprechende Eingaben gegenüber dem Gesetzgeber erfolgten.