AGHPT: Pressemitteilung der AGHPT vom 14.10.2012
Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT) stellt Antrag auf wissenschaftliche Anerkennung und verlangt Kassenzulassung
Forderung psychotherapeutischer Verfahrensvielfalt auf erstem gemeinsamem Kongress
Die Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT) fordert, dass Humanistische Psychotherapie auch in Deutschland wieder für psychisch kranke Menschen als kassenfinanziertes Behandlungsverfahren zugelassen wird. Als ersten Schritt für die Kassenzulassung stellte die AGHPT am 12. Oktober 2012 – zeitgleich mit einem ersten gemeinsamen Kongress aller elf zugehörigen Psychotherapieverbände in Berlin – einen Antrag an den „Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie“ (WBP).
Der 270 Seiten umfassende Antrag der AGHPT führt Hunderte wissenschaftliche Studien auf, welche die Wirksamkeit dieses – auch international verbreiteten und anerkannten – Verfahrens belegen. Die Humanistische Psychotherapie stellt die Ganzheitlichkeit, Selbstregulation und Sinnorientierung der Patienten ins Zentrum. Hunderttausende Patienten wurden bereits erfolgreich behandelt. Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 werden in Deutschland jedoch lediglich die Kosten für „Verhaltenstherapie“ und „Psychoanalyse/ Tiefenpsychologie“ von den gesetzlichen Kassen übernommen. Die Wiederzulassung anderer wissenschaftlich fundierter Verfahren sollte nach dem Willen des Gesetzgebers unmittelbar folgen.
Auf dem AGHPT-Kongress „Humanistische Psychotherapie – Einheit und Vielfalt“ präsentierten namhafte deutsche VertreterInnen in 25 Vorträgen und Workshops erstmals die ganze Bandbreite der Humanistischen Psychotherapie. Referenten, Verbände, aber auch Teilnehmer forderten wiederholt, die psychotherapeutische Verfahrensvielfalt für die Patienten zu erhalten und die Humanistische Psychotherapie wieder für die psychisch kranken Menschen als kassenfinanziertes Behandlungsverfahren zur Verfügung zu stellen.
„Der Kongress hat gezeigt, dass die bisherige Vielfalt unterschiedlicher Methoden jetzt wieder als gemeinsames Humanistisches Psychotherapieverfahren der Versorgung den Patienten zustehen muss“, sagt der Vorsitzende der AGHPT Karl-Heinz Schuldt. Der Nachweis der Effektivität sei schon lange in dieser Einheit durch das fundierte Engagement in der Versorgung und durch die Theorieentwicklung gegeben.“ Er fordert in Übereinstimmung mit ca. 500 Kongressteilnehmern und den Vertretern der Organisationen, dass sowohl auf politischer Ebene als auch in der Universitätslehre diese Realität anerkannt und umgesetzt wird.
Auch von Seiten des psychotherapeutischen Nachwuchses kommen Forderungen nach Einbindung weiterer Verfahren. So kritisierten bei der abschließenden Podiumsdiskussion zwei Vertreter der „PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PIA)“ der Psychotherapeutenkammer Berlin die derzeitige „einbetonierte“ Grenzziehung. PIA-Sprecherin Julia Walendzik forderte eine Ausbildungsreform, die wieder mehr wissenschaftlich anerkannte Verfahren einbezieht und neue Standards setzt.
Mehrere Studenten unter den Zuhörern berichteten, dass sie in ihrem Studium fast nichts über andere psychotherapeutischen Richtungen außer „Verhaltenstherapie“ erfahren hätten. Eine Studentin der Humbold-Universität Berlin gab an, sie habe im gesamten Studium nur jeweils eine Folie zur Psychoanalyse und zur humanistischen Psychotherapie gezeigt bekommen.
Der Psychotherapieforscher Prof. Dr. Volker Tschuschke von der Abteilung Medizinische Psychologie der Universitätsklinik Köln kritisierte die einseitige und inadäquate Forschungsmethodik bei der Zulassung von Verfahren in Deutschland. Über 85 Prozent der Wirkungsweise von Psychotherapie gingen gar nicht auf jene Faktoren zurück, welche die derzeitigen Richtlinienverfahren als ihre Spezifika anführten. Auch daraus folge dringend die Wiederzulassung der Humanistischen Psychotherapie, deren Methoden gerade den tatsächlich wirksamen Faktoren, insbesondere der therapeutischen Beziehung, höhere Priorität einräumten.